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  • · Nachricht · Beschlüsse

    G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen bis zum 30.09.2021

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregelungen zur Leistungserbringung und -abrechnung (Beitrag online unter iww.de/pp , Abruf-Nr 47100917 ) erneut verlängert ‒ bis zum 30.09.2021. |

     

    • Weiterhin gültige Sonderregelungen für Heilmittelerbringer
    • Bestimmte Heilmittel (allgemeine Krankengymnastik, Krankengymnastik-Atemtherapie und Krankengymnastik-Mukoviszidose) dürfen weiter als Videobehandlung abgegeben werden (siehe PP 02/2021, Seite 10).
    • Die Vorgabe, dass Heilmittelverordnungen bei längerer Unterbrechung der Behandlung als 14 Tage ungültig werden, wird ausgesetzt.
    • Ärzte dürfen Folgeverordnungen auch nach telefonischer Anamnese ausstellen.
    • Krankenhausärzte können im Rahmen des Entlassmanagements weiterhin Heilmittel für bis zu 14 Tage (anstatt 7 Tage) nach Entlassung aus dem Krankenhaus verordnen. Das gilt vor allem dann, wenn der zusätzliche Besuch beim Arzt vermieden werden soll.
     
    Quelle: ID 47301206