· Fachbeitrag · Heilmittelverordnung
G-BA beschließt weitere Sonderregelungen für Heilmittelverordnungen
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Zusammenhang mit der Coronapandemie am 27.03.2020 weitere Sonderregelungen für die Verordnung von Heilmitteln beschlossen. Diese sollen vor allem Krankenhäuser entlasten und das Infektionsrisiko weiter verringern. Betroffen ist u. a. nun auch das Entlassmanagement. Die Beschlüsse ergänzen die Erleichterungen für Heilmittelerbringer, die der GKV-Spitzenverband und die Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen am 18.03.2020 beschlossen hatten (PP 04/2020, Seite 1 und PP 05/2020, Seite 1). |
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Weiterführender Hinweis
- Pressemitteilung des G-BA vom 27.03.2020 online unter iww.de/s3499
Quelle: Ausgabe 05 / 2020 | Seite 2 | ID 46481189