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G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen bis zum 31.03.2021
| Was für die Corona-Hygienepauschale beschlossen wurde ( iww.de/pp , Abruf-Nr. 47061989 ), gilt nun auch für die Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA; PP 05/2020, Seite 2): Sie werden bis zum 31.03.2021 verlängert (Beschlusstext online unter iww.de/s4236 ). Die Regelungen sollen Leistungserbringern die Abgabe und Abrechnung von Heilmittelbehandlungen erleichtern. Sie treten mit Wirkung zum 01.02.2021 nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. |
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Quelle: Ausgabe 02 / 2021 | Seite 1 | ID 47100917