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  • · Nachricht · Beschlüsse

    G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen bis zum 31.03.2021

    | Was für die Corona-Hygienepauschale beschlossen wurde ( iww.de/pp , Abruf-Nr.  47061989 ), gilt nun auch für die Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA; PP 05/2020, Seite 2): Sie werden bis zum 31.03.2021 verlängert (Beschlusstext online unter iww.de/s4236 ). Die Regelungen sollen Leistungserbringern die Abgabe und Abrechnung von Heilmittelbehandlungen erleichtern. Sie treten mit Wirkung zum 01.02.2021 nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. |

     

    • Weiterhin gültige Sonderregelungen für Heilmittelerbringer
    • Bestimmte Heilmittel (allgemeine Krankengymnastik, Krankengymnastik-Atemtherapie und Krankengymnastik-Mukoviszidose) dürfen weiter als Videobehandlung abgegeben werden (siehe PP 02/2021, Seite 10).
    • Die Vorgabe, dass Heilmittelverordnungen bei längerer Unterbrechung der Behandlung als 14 Tage ungültig werden, wird ausgesetzt.
    • Ärzte dürfen Folgeverordnungen auch nach telefonischer Anamnese ausstellen.
    • Krankenhausärzte können im Rahmen des Entlassmanagements weiterhin Heilmittel für bis zu 14 Tage (anstatt 7 Tage) nach Entlassung aus dem Krankenhaus verordnen. Das gilt vor allem dann, wenn der zusätzliche Besuch beim Arzt vermieden werden soll.
     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2021 | Seite 1 | ID 47100917