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G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen erneut
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregelungen zur Leistungserbringung und -abrechnung (online unter iww.de/s5737 ) erneut verlängert. Die meisten Sonderregelungen gelten vorerst bis zum 31.03.2022. Im Entlassmanagement sind die Regelungen nach § 2a Abs. 2 Heilmittelrichtlinie an die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geknüpft. Daher gilt hier die Verlängerung bis zum 31.05.2022. |
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bis 31.03.2022:
bis 31.05.2022:
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Quelle: Ausgabe 01 / 2022 | Seite 1 | ID 47852442