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  • · Nachricht · Beschlüsse

    Hygienepauschale bleibt kostenträgerübergreifend bis zum 30.06.2022 berechnungsfähig

    | Die Hygienepauschale ( PP 06/2020, Seite 3 ) bleibt für alle Kostenträger bis zum 30.06.2022 abrechenbar: Auch die gesetzliche Unfallversicherung, die Postbeamtenkrankenkasse und die Beihilfe haben nun einer entsprechenden Verlängerung zugestimmt. Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) war die Hygienepauschale-Verordnung schon am 28.03.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden (online unter iww.de/s6311 ). |

     

    Grund der Verlängerung ist, dass die Heilmittelpraxen wegen der Coronapandemie weiterhin einen erhöhten Bedarf an Hygieneartikeln und Schutzausrüstung (z. B. Schutzmasken, Handschuhe) und damit höhere Kosten haben. Die Verlängerung fällt um knapp drei Monate kürzer aus als zunächst angekündigt: Der Referentenentwurf hatte als Stichtag noch den 23.09.2022 vorgesehen (PP berichtete am 24.03.2022 unter Abruf-Nr. 48119819).

     

    MERKE | Die Corona-Hygienepauschale war während der ersten Coronawelle beschlossen worden. Sie soll für Heilmittelpraxen den Hygieneaufwand kompensieren, der durch die Pandemie entstanden ist. Seither dürfen die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer die Positionsnr. X9944, bewertet mit 1,50 Euro, pro Verordnung abrechnen.

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2022 | Seite 1 | ID 48154030