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  • · Nachricht · Heilmittel-Richtlinie

    Corona-Sonderregelungen: Das läuft aus, das gilt vorerst weiter

    | Zum 31.03.2022 laufen Teile der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Corona-Sonderregelungen zur Erbringung und Abrechnung von Heilmittelbehandlungen (Beitrag online vom 03.12.2021, Abruf-Nr. 47852442 ) aus. Andere dagegen gelten vorerst weiter. |

     

    • Diese Sonderregelungen sind betroffen
    • Unterbrechungsfrist: Ab dem 01.04.2022 gilt für die Unterbrechung von Behandlungen wieder die Vorgabe des § 16 Abs. 4 Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL). Demnach wird eine Verordnung ungültig, wenn die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen wird.
    • Telefonische Krankschreibung: Bei leichten Atemwegsinfekten bleibt die sog. telefonische Krankschreibung (Beitrag online vom 11.10.2021, Abruf-Nr. 47721453) bis zum 31.05.2022 weiter möglich.
    • Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements: Bis zum 30.05.2022 dürfen Krankenhausärztinnen und -ärzte Im Rahmen des Entlassmanagements für bis zu 14 Tage (statt 7 Tage) Heil- und Hilfsmittel verordnen.
    • Hygienepauschale: Die Hygienepauschale i. H. v. 1,50 Euro darf weiter bis einschließlich 30.06.2022 berechnet werden. (Beitrag online vom 31.03.2022, Abruf-Nr. 48154030). Ursprünglich vorgesehen war eine Verlängerung bis zum 23.09.2022 vorgesehen.
     
    Quelle: ID 48132462