· Fachbeitrag · Heilmittelverordnung
Ergotherapie: Ab dem 01.01.2021 Verordnung auch vom Psychotherapeuten
| Ab dem 01.01.2020 dürfen Ergotherapiebehandlungen auch von Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verordnet werden. Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA tritt Anfang nächsten Jahres in Kraft. |
Indikationsgebiete sind laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV)
- depressive Störungen, Angst- und Abhängigkeitsstörungen,
- Erkrankungen, die eine neuropsychologische Therapie erfordern sowie
- alle anderen Diagnosen des Kapitels V „Psychische und Verhaltensstörungen“ der ICD-10 (Verordnung nur in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt!).
Quelle: ID 47046689