· Fachbeitrag · Heilmittelverordnung
Neue Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte seit 01.07.2017 in Kraft
| Zum 01.07.2017 ist die neue „Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte“ (HeilM-RL ZÄ) in Kraft getreten. |
Der erste Teil der Richtlinie regelt die Grundvoraussetzungen zur Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte. Der zweite Teil enthält einen Katalog, der die verordnungsfähigen Heilmittel bestimmten Indikationen zuordnet (PP 02/2017, Seite 6). Inzwischen haben die Kassenzahnhärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung über den neuen Verordnungsvordruck verabschiedet. Diese enthält Ausfüllhinweise und Erläuterungen zur Umsetzung der Heilmittelverordnung. Wie Sie als Physiotherapeut die neue Verordnung prüfen, lesen Sie in PP 10/2017, Seite 10.
Quelle: Ausgabe 07 / 2017 | Seite 1 | ID 44752833