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    BGM: Kann ein angestellter Physiotherapeut und Heilpraktiker physiotherapeutische Behandlungen als Heilpraktiker abrechnen?

    | FRAGE: „Einer meiner angestellten Physiotherapeuten ist zugleich selbstständiger Heilpraktiker mit eigener Heilpraktiker-Praxis. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) führt er in einem Unternehmen 3 Stunden pro Woche physiotherapeutische Maßnahmen durch. Kann dieser Physiotherapeut und Heilpraktiker dem o. g. Unternehmen eine Rechnung über seine eigene Praxis (Heilpraktiker) schreiben?“ |

     

    Antwort: Nein, der Physiotherapeut/Heilpraktiker kann für physiotherapeutische Behandlungen keine Rechnung über seine Heilpraktikerpraxis schreiben. Rechnungen über die Heilpraktikerpraxis dürfen nur Heilpraktikerbehandlungen betreffen. Ausnahme: Wenn der angestellte Physiotherapeut zugleich sektoraler Heilpraktiker (Physiotherapie) ist, bestehen keine Bedenken, dass er die Rechnung über die Heilpraktikerpraxis schreibt ‒ auch wenn er rein physiotherapeutische Behandlungen abgibt.

     

    beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, www.baehrle-partner.de

    Quelle: Ausgabe 03 / 2019 | Seite 1 | ID 45570350