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  • · Nachricht · Rahmenvertrag

    Erinnerung: Anpassung der Heilmittelpreise zum 01.12.2021

    | Zum 01.12.2021 wurden im Zuge des Rahmenvertrags in der Physiotherapie ( PP 08/2021, Seite 3 ) die Heilmittelpreise nach dem 01.08.2021 erneut angepasst. Seither gilt nun die „reguläre“ Erhöhung um 14,09 Prozent. Gleiches gilt für die Zuzahlungen. |

     

    Hintergrund der doppelten Preisanpassung war, dass der neue Rahmenvertrag schon zum 01.04.2021 hätte in Kraft treten müssen. Daher waren in der ersten Preiserhöhung um 26,67 Prozent sog. Zahlbeträge eingerechnet, mit denen die Therapeuten für das verspätete Inkrafttreten des Rahmenvertrags entschädigt werden sollten. Die Behandlungseinheit Krankengymnastik, deren Preis zum 01.08.2021 auf 26,75 Euro erhöht wurde, ist nun mit 24,08 Euro zu berechnen. Dieser Preis gilt bis zum Vertragende am 31.07.2022.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2021 | Seite 1 | ID 47842263