· Fachbeitrag · Vergütung
Mehr Geld für Ernährungstherapie rückwirkend zum 01.06.2023
| Für die Ernährungstherapie als Heilmittel (s. u.) zahlt die Krankenkasse zukünftig mehr Geld ‒ insgesamt 13,66 Prozent. Dies teilt der GKV-Spitzenverband mit (Vergütungsvereinbarung mit Preisliste, Stand: 05.06.2023; online unter iww.de/s8312 ). |
- Die Vergütung für ernährungstherapeutische Leistungen wird in zwei Stufen angepasst:
- Ab dem 01.06.2023 steigen die Preise um 8,95 Prozent,
- ab dem 01.03.2024 um weitere 4,71 Prozent.
- Die Preise für ab dem 01.06.2023 ausgestellte Verordnungen dürfen ab dem 01.07.2023 abgerechnet werden.
- Zusätzlich werden zum 01.06.2023 die Wegegelder für Hausbesuche erhöht:
- für Fahrten bis 40 km auf 0,30 Euro pro km
- für Fahrten > 40 km auf 0,85 Euro pro km.
Quelle: Ausgabe 08 / 2023 | Seite 1 | ID 49584110