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Mehr Geld für podologische Leistungen ab dem 01.07.2023
| Die gesetzlichen Krankenkassen vergüten podologische Leistungen ab dem 01.07.2023 deutlich höher als bisher: Die Vergütung steigt um insgesamt 12,7 Prozent. Das teilte der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) am 28.06.2023 auf seiner Website mit (Vereinbarung und weitere Informationen online unter iww.de/s8322 , neue Preisliste online unter iww.de/s8321 ). |
- Die Vergütung für Podologinnen und Podologen steigt in zwei Stufen:
- Zum 01.07.2023 steigen die Preise um ca. 7 Prozent und
- zum 01.07.2024 um weitere 5 Prozent.
- Bei Hausbesuchen steigt die Vergütung über die gesamte Vertragslaufzeit um 25,4 Prozent.
- Für die Nagelspangenbehandlung gibt es ab dem 01.07.2023 die neue Leistungspositoion „Erstbefundung, klein“. Zudem muss für jeden zu behandelnden Nagel eine Vorordnung ausgestellt werden.
Quelle: ID 49586248