· Fachbeitrag · Vergütung
Physioverbände und GKV-Spitzenverband beseitigen letzte Unklarheiten zur Vergütung
| Die Unklarheiten mit dem GKV-Spitzenverband bei der Abrechnung von Blankoverordnungen, sind inzwischen beseitigt. Das teilt der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten am 16.04.2025 mit. Allerdings gelten zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten. |
Die Preise steigen nun
- für alle Blankoverordnungen, die ab dem 01.04.2025 ausgestellt werden
- bei konventionellen Verordnungen für alle Behandlungen, die ab dem 01.04.2025 durchgeführt werden.
Ab dem 01.05.2025 werden zudem die Preise der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) sowie die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung sowie der Beihilfeordnungen einiger Länder steigen.
MERKE | Am 19.03.2025 hatte die Schiedsstelle Heilmittel eine Vergütungssteigerung von 4,01 Prozent beschlossen. Der neue Vertrag gilt vom 01.01. bis zum 31.12.2025. Die neuen Preise gelten ab dem 01.04.2025 für alle physiotherapeutischen Leistungen einschließlich der Blankoverordnung. Sie können voraussichtlich ab Mai 2025 abgerechnet werden. Zum Ausgleich der entgangenen Erhöhungen im 1. Quartal 2025 verdoppelt sich die Vergütungssteigerung für das zweite Quartal (01.04. bis 30.06.2025) auf 8,02 Prozent. |