01.02.2007 | Arbeitsrecht / Gesetzgebung
Das AGG: Kaum in Kraft, schon geändert
Kaum ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft (siehe „Praxisführung professionell“ Ausgabe 9/2006, S.1 ff.), ist schon die erste Änderung beschlossen worden. Von den in § 10 AGG „erlaubten“ Benachteiligungen wegen des Alters sollen zwei gestrichen werden, und zwar die Berücksichtigung des Alters bei der Sozialauswahl anlässlich einer betriebsbedingten Kündigung i.S. des Kündigungsschutzgesetzes sowie die individual- oder kollektivrechtliche Vereinbarung der Unkündbarkeit von Beschäftigten eines bestimmten Alters und einer bestimmten Betriebszugehörigkeit.
Darüber hinaus soll die bisher zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Weltanschauung entfallen. Außerdem haben Antidiskriminierungsverbände kein Recht zur Prozessvertretung mehr.