30.04.2009 | Einkommensteuer
Werden private Steuerberatungskosten wieder zum Abzug zugelassen?
Seit dem Jahr 2006 können private Steuerberatungskosten in der Einkommensteuererklärung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Einführung dieses generellen Abzugsverbots hat zu zahlreichen Einspruchsverfahren geführt, eine höchstrichterliche Entscheidung über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit steht noch aus. Einkommensteuerbescheide sind deshalb in diesem Punkt zurzeit nur vorläufig. Nun sollen private Steuerberatungskosten wieder zum Abzug als Sonderausgaben zugelassen werden - so die in seiner Stellungnahme vom 3. April 2009 zum Regierungsentwurf des geplanten Bürgerentlastungsgesetzes geäußerte Meinung des Bundesrats.
Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 1 | ID 126363