04.08.2009 | Geringfügig Beschäftigte
Zeitwertkonten auch für „Minijobber“
von S. Raab, Geschäftsführer, Deutsche Zeitwert GmbH, München
Seit dem 1. Januar 2009 können geringfügig Beschäftigte an Zeitwertkontenmodellen teilnehmen. Dies hat der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (kurz Flexi II) bestimmt. Arbeitnehmer können nun im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ein Wertguthaben aufbauen, um eine Freistellung bei fortlaufendem Arbeitsentgelt anzusparen.
Zeitwertkonto und Minijob: Wie funktioniert das?
Um sich seine Freizeit zu finanzieren, baut der „Minijobber“ ein Wertguthaben auf, indem er beispielsweise Überstunden oder Resturlaub auf ein Zeitwertkonto einzahlt. Seine Vergütungsansprüche aus diesen Zeiten werden ihm also nicht ausgezahlt, sondern seinem sogenannten Zeitwertkonto gutgeschrieben, um damit später eine bezahlte Freistellung zu finanzieren. Der Status der geringfügigen Beschäftigung (max. 400 Euro) ist während der Ansparphase und der Freistellung selbstverständlich beizubehalten. Das Wertguthaben wird in der Regel vom Arbeitgeber verzinslich angelegt und anschließend unter Abführung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als Freistellungsgehalt ausbezahlt. Das Arbeitsentgelt für Zeiten der Freistellung sollte nicht wesentlich vom Arbeitsentgelt der vorangegangenen zwölf Kalendermonate abweichen.
Welche Ansparmöglichkeiten gibt es für Minijobber?
Die Minijobber selbst zahlen keine Sozialabgaben und in der Regel auch keine Steuern. Trotzdem steht ihnen nach dem Bundesurlaubsgesetz ein bezahlter Erholungsurlaub von vier Wochen im Jahr zu. Einen Teil des Urlaubs könnte zum Beispiel der Arbeitnehmer ansparen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass sich der Arbeitnehmer zum Beispiel statt 400 Euro nur 370 Euro im Monat auszahlen lässt und 30 Euro auf seinem Wertguthabenkonto anspart.
Beispiel
Der 51 Jahre alte Physiotherapeut A zahlt seit 1. Januar 2009 30 Euro auf sein Zeitwertkonto ein. Das eingezahlte Geld wird mit 1,5 Prozent verzinst. Damit ergibt sich im Jahr 2017 (vor Eintritt des Rentenalters) eine Freistellungsphase von sieben Monaten mit einem monatlichen Einkommen von 400 Euro. |
Beachten Sie: Flexi II erlaubt es Beschäftigten, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber schriftlich zu verlangen, dass das Wertguthaben - auch aus geringfügig entlohnter Beschäftigung - auf einen neuen Arbeitgeber übertragen wird.