03.11.2008 | Gesetzgebung
Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige verlieren am 1. Januar 2009 ihren Anspruch auf Krankengeld
Selbstständige Physiotherapeuten, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, verlieren am 1. Januar 2009 ihren bisher bestehenden Anspruch auf Krankengeld. Im jetzt geänderten § 44 Sozialgesetzbuch (SGB) V heißt es: „Keinen Anspruch auf Krankengeld haben hauptberuflich selbstständige Erwerbstätige.“
Der Gesetzgeber hat es jedoch nicht dabei belassen, sondern die Krankenkassen in § 53 SGB V dazu verpflichtet, Tarife anzubieten, die einen Anspruch auf Krankengeld entstehen lassen. Für diese Tarife dürfen auch Zuschläge verlangt werden. Es besteht also die Möglichkeit, für den Fall einer Erkrankung einen Versicherungsschutz zu erwerben, sobald die Krankenkasse einen entsprechenden Wahltarif auf den Markt gebracht hat.
Die Barmer gab in der Ärzte Zeitung vom 8. Oktober 2008 bekannt, dass sie als erste Krankenkasse einen neuen Tarif für das Krankengeld geschaffen hat. Zur Zielgruppe dieses Versicherungsvorschlages gehören auch Arbeitnehmer mit befristeten oder häufig wechselnden Arbeitsverhältnissen. Nach Angabe der Krankenkasse entfällt die sonst übliche Wartezeit von vier Monaten vor der ersten Leistung, wenn der Versicherte den Tarif direkt ab dem 01. Januar 2009 wählt.