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  • 01.01.2007 | Gesetzgebung

    Neu: Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen

    Sachzuwendungen an Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner sollen nach dem Jahressteuergesetz 2007 pauschal mit 30 Prozent versteuert werden. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Beim Empfänger ist damit die steuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils bereits abgegolten. Die Pauschalsteuer ist eine Betriebsausgabe, wenn die Sachzuwendung an die eigenen Mitarbeiter erfolgt. In anderen Fällen stellt die übernommene Steuer ein Geschenk dar und ist somit nicht abziehbar. Wichtig: Die Freigrenze in Höhe von 44 Euro pro Monat und Person bleibt erhalten.  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 4 | ID 89817