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  • 01.11.2006 | Kfz-Steuer / Rechtsprechung

    Geländewagen nun eher Pkw als Lkw

    Geländewagen (Gewicht über 2,8 t) konnten aufgrund einer EU-Richtlinie häufig als Lkw versteuert werden. Diesem Privileg schob der Bundesfinanzhof (BFH) einen Riegel vor. Die Abgrenzung zwischen Pkw und Lkw nehmen die Kfz-Steuerstellen nun jeweils im Einzelfall vor. Dabei haben sie etliche Kriterien zu berücksichtigen – unter anderem: Zahl der Sitzplätze, zulässige Ladung, Größe der Ladefläche, Sitzbefestigungspunkte, Sicherheitsgurte, Verblechung der Seitenfenster, Höchstgeschwindigkeit etc.  

     

    Deshalb wird für die sogenannten „Kombinationsfahrzeuge“ in der Regel die wesentlich höhere Pkw-Steuer zu zahlen sein. Es sei denn, das Fahrzeug ist nach Bauart und Einrichtung als Lkw anzusehen – also vorwiegend zur Beförderung von Lasten geeignet und bestimmt (Beschluss vom 21.8.2006, Az: VII B 333/05; Abruf-Nr: 062762). 

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 14 | ID 89973