05.06.2009 | Rechtsprechung
Behandlung ohne ärztliche Verordnung: Bundesverwaltungsgericht hat das letzte Wort
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg ist für Physiotherapeuten eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung und ohne Heilpraktikererlaubnis rechtens (Urteil vom 19.3.2009, Az: 9 S 1413/08, Abruf-Nr: 091272). „Praxisführung professionell“ hat in Ausgabe 5/2009 ausführlich über das Urteil berichtet und vermutet, dass Revision gegen das Urteil eingelegt werden wird - dies ist inzwischen geschehen (Az: 3 C 12.09). Nun hat das Bundesverwaltungsgericht endgültig die Frage der Behandlung ohne ärztliche Verordnung zu klären. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 2 | ID 127580