07.06.2011 | Umsatzsteuer
Privatverkauf auf eBay: Die Luft wird dünner
Wer eine Vielzahl von privaten Gebrauchsgegenständen auf der Internet-Auktions-Plattform eBay verkauft, muss damit rechnen, dass er Umsatzsteuer zahlen muss, wenn das Finanzamt darauf aufmerksam wird. Das ist das Fazit einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg, die „eBay-Powerseller“ hellhörig machen sollte (Urteil vom 22.9.2010, Az: 1 K 3016/08, Abruf-Nr. .
Im konkreten Fall hat das bei einem Ehepaar, das in drei Jahren durchschnittlich rund sieben Verkäufe pro Tag getätigt hatte, zu Umsatzsteuernachzahlungen von über 10.000 Euro geführt. Wer so vorgehe, überschreitet nämlich die Schwelle gelegentlichen Handelns, weil er einigen Organisationsaufwand tätige und dafür im Schnitt mindestens eine Stunde täglich benötige. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt worden (Az: V R 2/11).