· Fachbeitrag · Rettungsschirm
810 Mio. Euro Ausgleichszahlungen für Heilmittelpraxen ‒ mehr als die Hälfte für Physiotherapeuten
| Heilmittelerbringer haben bis Mitte Juli 2020 im Rahmen des Corona-Rettungsschirms ( PP 05/2020, Seite 3 ) 810 Mio. Euro an Ausgleichszahlungen erhalten. Mehr als die Hälfte davon ging an Physiotherapeuten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mehrerer FDP-Bundestagsabgeordneter hervor. PP fasst die wesentlichen Punkte der Antwort zusammen. Für den ausführlichen Inhalt siehe Bundestagsdrucksache (BT-Drs.) 19/21308 vom 28.07.2020, online unter iww.de/s3984 . |
Höhere Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser und Arztpraxen
Die Bundesregierung sah im Rahmen des Krankenhausentlastungsgesetzes z. B. für Arztpraxen und Krankenhäuser höhere Ausgleichszahlungen vor als für Heilmittelpraxen. Begründung: Nach Auffassung der Regierung tragen Arztpraxen und Krankenhäuser die Hauptlast bei der Eindämmung der Coronapandemie. Dass die Ausgleichszahlungen für Heilmittelpraxen bei 40 Prozent der Vergütung aus dem 4. Quartal 2019 gedeckelt wurden, begründet die Regierung mit dem Umfang der weiterhin von Heilmittelerbringern abgerechneten Leistungen, mit coronabedingten Einsparungen der Heilmittelpraxen bei Personal- und Sachkosten sowie mit der Inanspruchnahme anderer Fördermittel von Bund und Ländern (PP 05/2020, Seite 3). Zudem sei durch die einheitlichen Heilmittelpreise zum 01.07.2019 (PP 09/2020, Seite 4) die Vergütung für Heilmittelerbringer schon deutlich gestiegen.
Höhe der Zahlungen variiert deutlich zwischen den Berufsgruppen
Insgesamt gingen die Auszahlungen an 65.428 Institutskennzeichen (IK). Im Durchschnitt wurden über die Berufsgruppen hinweg 14.900 Euro ausgezahlt.
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Berufsgruppe | Zahl der Leistungsempfänger | Durchschnittliche Auszahlungshöhe |
Ergotherapeuten | 8.872 | 15.800 |
Logopäden | 9.473 | 19.400 |
Masseure | 3.391 | 12.600 |
Physiotherapeuten | 36.681 | 17.400 |
Podologen | 5.536 | 4.700 |
Weitere Leistungserbringer | 1.475 | k. A. |
Summe | 65.428 | ‒ |
Bundesregierung sieht zzt. keinen Anlass für Verlängerung
Eine Verlängerung der Ausgleichszahlungen hält die Bundesregierung „derzeit nicht für erforderlich“, da die Patientenzahlen zzt. wieder steigen (Stand: 28.07.2020). Die Regierung verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Hygienepauschale X9944 in Höhe von 1,50 Euro pro Verordnung. Diese könne noch bis zum 30.09.2020 berechnet werden. Bisher hätten Leistungserbringer rund 3,86 Mio. Euro für die Nr. X9944 abgerechnet.
MERKE | Die Kleine Anfrage gibt Bundestagsabgeordneten die Möglichkeit, von der Bundesregierung Begründungen für bestimmte Beschlüsse zu verlangen. Abgeordnete nutzen sie häufig zur parlamentarischen Kontrolle. |
Weiterführender Hinweis
- „Rettungsschirm für Physiopraxen beschlossen ‒ Frist für Anträge läuft am 30.06.2020 ab“ (PP 06/2020, Seite 3)