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  • · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Bundesregierung lehnt Bedarfsplanung für Heilmittelerbringer ab

    | Die Zahl der ambulant tätigen Therapeuten hat sich in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt. Trotzdem wird es keine Bedarfsplanung im Heilmittelbereich geben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor. |

     

    Die Bundesregierung möchte trotz der steigenden Zahl an Heilmittelerbringern die Niederlassung von Therapeuten und die Gründung von neuen Therapiepraxen nicht regulieren. Alle, die die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, haben weiterhin einen Rechtsanspruch darauf, Versicherte zu versorgen. Die Heilmittelinformationen des GKV-Spitzenverbands zeigen, dass sich die Menge der Heilmittelverordnungen in Deutschland regional stark unterscheidet. So werden beispielsweise in Hamburg und Berlin circa doppelt so viele Therapien verordnet und in Anspruch genommen wie in Westfalen-Lippe. Diese Diskrepanz lässt sich nicht auf eine entsprechend höhere Krankheitslast in den Regionen zurückführen, in denen viel verordnet wird. Eine Erklärung für das Phänomen liefert die Politik allerdings nicht. Die Linke vermutet aber, dass man die großen Unterschiede mit einer flächendeckenden Bedarfsplanung angleichen könnte. Den Text der Kleinen Anfrage finden Sie unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/078/1707898.pdf.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 2 | ID 31347170