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    LGP Löhne und Gehälter professionell

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    · Nachricht · Digitalisierung

    Beispielrechnung des BMG: 237 Euro pro Monat für die TI

    | Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat zum 01.07.2023 eine monatliche Pauschale für Arztpraxen zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) beschlossen. Obwohl bislang nur wenige Physiopraxen an der TI teilnehmen ( PP 06/2023, Seite 6 ff.), gibt es die Pauschale auch für niedergelassene Physiotherapeuten. |

     

    Wie die Ärztezeitung mitteilt, berechnet sich die Pauschale aus den monatlichen Betriebskosten der Praxis (KIM-Anschluss, eAU-Dienst und E-Rezept-Fachdienst) und den anteiligen Investitionskosten für den Konnektor und andere Systemkomponenten. Die Höhe wird dabei offenbar praxisindividuell ermittelt: Nach einer Beispielrechnung des BMG erhält eine Arztpraxis mit zwei Ärzten, die ihre TI-Erstausstattung vor dem Jahr 2021 erworben und bisher noch nicht getauscht hat, einen Betrag i. H. v. 237,18 Euro.

     

    MERKE | Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert die Einführung der Pauschale als zu kurzfristig. Zudem müssten die Praxen in Vorleistung gehen und hoffen, dass sie ihre Kosten irgendwann erstattet bekommen. Bereits Ende 2022 hatten auch die Standesvertretungen der Zahnärzte, die ebenfalls an der TI teilnehmen müssen, kritisiert, die Zahnärzte seien nicht an der Entwicklung des TI-Finanzierungskonzepts beteiligt gewesen. Darüber hinaus seien weder die Inflation noch sonstige Preissteigerungen eingepreist (vgl. Abruf-Nr. 48761810).

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2023 | Seite 1 | ID 49587187

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