· Nachricht · HeilM-RL
LHMB und BVB: Neue Diagnoseliste ist online!
| Ab dem 01.01.2023 gilt bei langfristigem Heilmittelbedarf (LHMB; siehe PP 05/2021, Seite 5 ) und/oder besonderem Verordnungsbedarf (BVB) eine neue Diagnoseliste (vgl. PP 10/2022, Seite 1; Abruf-Nr. 48587052 ). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat diese Liste nun veröffentlicht (online unter iww.de/s7273 ). |
Bei LHMB und BVB kann die im Heilmittelkatalog vorgesehene Höchstmenge je Verordnung überschritten werden. Die Diagnoseliste enthält neben den ICD-10-Codes auch Hinweise zur Verordnung (z. B. Zeitraum nach Akutereignis, Mindest-/Höchstalter des Patienten, weitere Spezifikationen). Bei LHMB und/oder BVB ist nur alle zwölf Wochen eine ärztliche Kontrolle bzw. eine neue Verordnung notwendig. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 17.11.2022 per Beschluss (online unter iww.de/s7252) klargestellt.
|
|