· Fachbeitrag · Heilmittel-Richtlinie
Verhandlungen über unbefristete Videobehandlung abgebrochen ‒ Schiedsverfahren startet
| Seit dem 22.01.2022 sind die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) und der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) in Kraft. Sie sollen Videobehandlungen auch über die Corona-Sonderregelungen hinaus ermöglichen (Beitrag online, Abruf-Nr. 47762530 ). Die praktische Umsetzung indes lässt auf sich warten ‒ zumindest in der Physiotherapie: Da sich die Physiotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) nicht über die Vergütung einigen konnten, erklärten die beteiligten Physiotherapieverbände die Verhandlungen am 24.01.2022 übereinstimmend für gescheitert. |
G-BA-Beschlüsse sollen regelhafte Videobehandlung ermöglichen
Bisher waren bestimmte Heilmittelbehandlungen per Video nur auf Grundlage der pandemiebedingten Sonderregelungen möglich (letzter ausführlicher Beitrag in PP 02/2021, Seite 10 ff.). Diese Regelungen wurden per G-BA-Beschluss zuletzt bis zum 31.03.2022 verlängert (iww.de/s5554).
Die G-BA-Beschlüsse vom 21.10.2021 (siehe weiterführenden Hinweis) ebnen den Weg für Videobehandlungen durch Änderung der HeilM-RL und der HeilM-RL ZÄ. Welche Heilmittel geeignet sind, sollten laut zugehöriger Pressemitteilung des G-BA vom 21.10.2021 „der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer bis Ende 2021 vertraglich festlegen“.
Es geht mal wieder ums Geld: Verhandlungen für gescheitert erklärt
In den anschließenden Verhandlungen konnten sich die maßgeglichen Physiotherapie verbände ‒ der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND), der Verband Physikalische Therapie (VPT) und der VDB-Physiotherapieverband ‒ und der GKV-SV zwar über geeignete Heilmittel, die Verordnungsmenge sowie die benötigte Hard- und Software einigen, nicht aber über die Finanzierung. Die Verhandlungen wurden daher am 17.12.2021 ergebnislos abgebrochen.
MERKE | Die Heilmittelverbände forderten für Investitonen in Hard- und Software eine finanzielle Förderung, wie sie auch in anderen Leistungsbereichen des Gesundheitswesens üblich sei. Der GKV-SV stimmte einer solchen Förderung zwar zu, wollte aber im Gegenzug die Vergütung der Videobehandlung im Vergleich zur Präsenzbehandlung kürzen. Diese ‒ so die Physiotherapieverbände ‒ „erstaunliche Haltung“ wäre letztlich auf ein Nullsummenspiel für die Physiopraxen hinausgelaufen. |
Nachdem die Frist zur Einigung am 31.12.2021 abgelaufen ist und die Verhandlungen nun für gescheitert erklärt sind, beginnt nun das offizielle Schiedsverfahren. PP wird zu gegebener Zeit weiter berichten.
Weiterführender Hinweis
- Beide G-BA-Beschlüsse finden Sie online unter g-ba.de/beschluesse/5079/ (HeilM-RL) und g-ba.de/beschluesse/5076/ (HeilM-RL ZÄ).