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  • · Fachbeitrag · Heilmittelrichtlinie

    Rahmenempfehlungen lassen auf sich warten

    | Seit die Neufassung der Heilmittelrichtlinie am 1. Juli 2011 in Kraft getreten ist, warten die Therapeuten darauf, dass die Heilmittelverbände mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen neue Rahmenempfehlungen vereinbaren. |

     

    Die Verhandlungen gestalten sich nach Angaben der Verbände jedoch schwierig. Dies läge weniger daran, dass die Heilmittelverbände untereinander nicht zu einer gemeinsamen Linie fänden. Vielmehr sei es darauf zurückzuführen, dass die GKV-Spitzenverbände nicht bereit seien, für Heilmittelerbringer wichtige Punkte in den Rahmenempfehlungen festzuschreiben. Die Positionen darüber lägen zum Teil weit auseinander. Von einem Stopp der Verhandlungen wollen die Verbände nicht sprechen. Schließlich gäbe es weiterhin regelmäßigen Austausch zwischen den Vertragsparteien. Allerdings räumten die Verbandsvertreter ein, dass es Befürchtungen gibt, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände (BHV) solle geschwächt werden. Dafür spräche, dass der GKV-Spitzenverband im Moment nur mit den drei Verbänden der Sprach-, Sprech- und Stimmtherapeuten Verhandlungstermine vereinbart hat. Ob sie es im Alleingang eher schaffen, die strittigen Fragen zu ihren Gunsten zu entscheiden, darf bezweifelt werden. Diese Entwicklung gibt insofern Anlass zur Sorge, als die Rahmenempfehlungen gemäß § 125 SGB V entscheidend für die Vertragsverhandlungen mit den Kassen auf Landesebene sind, bei denen es unter anderem um Honorarsteigerungen für die Therapeuten geht.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 2 | ID 32016160