· Fachbeitrag · Heilmittelverordnung
Entlassmanagement seit 01.10.2017 in Kraft
| Seit dem 01.10.2017 können Krankenhausärzte im Rahmen des Entlassmanagements Heilmittel verordnen. Bisher mussten Patienten nach einem stationären Aufenthalt zunächst eine ambulante Arztpraxis aufsuchen, um eine Heilmittel-VO zu erhalten. Über die Einzelheiten zum Entlassmanagement hatte PP bereits berichtet ( PP 02/2016, Seite 2 ). |
Quelle: Ausgabe 11 / 2017 | Seite 1 | ID 44950195