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  • · Fachbeitrag · Heilmittelverordnung

    HeilM-RL: Diese Änderungen gelten ab 01.01.2018

    | Zum 01.01.2018 treten u. a. zwei Änderungen der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) in Kraft: In Anlage 2 der HeilM-RL (Heilmittelkatalog) wird zum einen die Ernährungstherapie bei Mukoviszidose u. a. seltenen Stoffwechselerkrankungen aufgenommen, zum anderen werden einige Diagnosen in andere Diagnosegruppen eingeordnet. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21.09.2017 beschlossen. |

     

    Ernährungstherapie bei Mukoviszidose u. a. seltenen Stoffwechselerkrankungen

    Neu eingeführt wird bei Mukoviszidose u. a. seltenen Stoffwechselerkrankungen (ICD 10 E84.-) die Ernährungstherapie. Die HeilM-RL lässt offen, wer diese als Leistungserbringer anbieten darf. Allerdings waren in den Entscheidungsprozess die einschlägigen Berufsverbände eingebunden: der Verband der Diätassistenten ‒ Deutscher Bundesverband e.V. (VDD), der BerufsVerband Oecotrophologie (VDOE), der Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED) und die Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuthen und Ernährungsberater ‒ QUETHEB e. V. Daher liegt nahe, dass nur Ernährungstherapeuten die Leistung erbringen und abrechnen dürfen, die die erforderliche Ausbildung und Mitgliedschaft in diesen Berufsverbänden besitzen. Ähnliches hat der BFH schon für die Heileurhythmie entschieden (PP 12/2017, Seite 1).

     

    PRAXISHINWEIS | Weisen Sie Ihre Patienten, die an Mukoviszidose haben, auf die neue Möglichkeit der Ernährungstherapie hin. Suchen Sie in ihrem Umfeld entsprechend geeignete Ernährungstherapeuten, mit denen Sie kooperieren können (PP 03/2016, Seite 7).

     

    Umgruppierung von Diagnosen

    Beim langfristigen Heilmittelbedarf wurden folgende Diagnosen neu eingeordnet (aktuelle Diagnosenliste online unter https://tinyurl.com/yboc7o8h).

     

    • Diagnosegruppen bei langfristigem Heilmittelbedarf: Änderungen im Überblick
    Diagnose
    Diagnosengruppe, alt
    Diagnosengruppe, neu

    Torticollis spasticus

    (ICD G 24.3)

    • WS 2 (Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf)
    • ZN 1 (Erkrankungen des zentralen Nervensystems einschließlich des Rückenmarks, bis Vollendung des 18. Lebensjahrs)
    • ZN 2 (wie ZN 1, aber nach Vollendung des 18. Lebensjahrs)

    Systemische Sklerosen (ICD M34.0 und M34.1)

    • SB 1 (Wirbelsäulenerkrankungen)
    • SB 7 (Erkrankungen mit Gefäß-, Muskel- und Bindegewebsbeteiligung)
     

    PRAXISHINWEIS | Prüfen Sie alle Verordnungen mit entsprechenden Diagnosen, die sie ab 01.01.2018 erhalten, darauf, dass diese den aktuellen Vorgaben der HeilM-RL entsprechen. Weisen Sie auch Ihr Team entsprechend ein. Viele Praxisverwaltungssystem machen es heute möglich, die Patienten herausfiltern, die individuell betroffen sind.

     
    Quelle: ID 45055956