· Fachbeitrag · IGe-Leistungen
Krankenkassen bewerten Selbstzahlerleistungen
| Mit dem IGeL-Monitor ( www.igel-monitor.de ) hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen ein Bewertungsportal für Selbstzahlerleistungen geschaffen, das in den letzten Wochen für reichlich Gesprächsstoff gesorgt hat. |
Das Portal listet zurzeit 24 IGe-Leistungen (IGeL) auf und teilt die Nutzen-Schadens-Bilanz in fünf Kategorien ein: positiv, tendenziell positiv, unklar, tendenziell negativ und negativ. Dabei stützt sich die Beurteilung auf Studien aus verschiedenen medizinischen Datenbanken. Ziel des Portals ist, Patienten über Sinn und Unsinn von Selbstzahlerleistungen zu informieren. Doch die Objektivität der Bewertung wird von Ärzten und Fachgesellschaften zum Teil angezweifelt, auch wenn im Allgemeinen der Ansatz sehr begrüßt wird. Zwar sei der IGeL-Monitor nicht kommerziell, Interessenskonflikte seien dennoch denkbar. Denn den Krankenkassen könne unterstellt werden, dass sie im Prinzip wenig Interesse daran hätten, eine Selbstzahlerleistung positiv zu bewerten, weil sie damit in Erklärungsnot kämen. Sie müssten dann rechtfertigen, dass diese Leistung nicht im Katalog der Gesetzlichen Versicherungen enthalten ist. Für Kritik sorgt dabei das Bewertungsverfahren im Einzelfall. So seien manche IGeL in den Kategorien „unklar“ oder „tendenziell negativ“ geführt, weil die Studien Placebo-Effekte nicht eindeutig ausschließen könnten. Damit sei die Latte für medizinisch sinnvolle Ergänzungsleistungen sehr hoch gehängt worden. Das könnte eine Erklärung dafür sein, dass nur zwei der 24 Leistungen in die Kategorie „tendenziell positiv“ aufgenommen wurden.