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Update zur S3-Leitlinie Schlaganfall mit Therapeutenbeteiligung
| Die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (DEGAM) hat für ein Update der Leitlinie Nr. 8 zur ambulanten Versorgung von Schlaganfällen erstmals mit Therapeuten zusammengearbeitet. |
Eine schnelle und gute ambulante Erstversorgung erhöht die Überlebenschancen bei einem Schlaganfall und reduziert die Wahrscheinlichkeit von dauerhaften und schweren Schäden nach dem Insult. Die bis 2016 gültige Leitlinie der DEGAM gibt Ärzten und medizinischen Fachkräften, die Patienten in der Akutphase ambulant betreuen, Handlungsempfehlungen. Auf der Website der DEGAM stehen eine Kurz- und eine Langfassung für Hausärzte und Therapeuten sowie eine Patienteninformation zum Download zur Verfügung (www.degam-leitlinien.de). In die Beratungen zum Update waren neben ärztlichen Fachgesellschaften erstmals Therapeuten mit einbezogen worden. So fanden auch Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie von Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen sowie zur Therapie von motorischen und neuropsychologischen Störungen Eingang. Um eine möglichst umfassende Teilhabe der betroffenen Patienten zu ermöglichen, gibt die S3-Leitlinie konkrete Empfehlungen:
- Logopädie: Erlernen kompensatorischer Techniken und gegebenenfalls Hilfsmittelversorgung bei schweren Kommunikationsstörungen sowie ein Dysphagiescreening bei allen Schlaganfallpatienten.
- Physiotherapie: Training der erhaltenen Funktionen zur Vermeidung von Kontrakturen.
- Ergotherapie: Bei Verdacht auf kognitive Einschränkungen.