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  • · Fachbeitrag · Modellvorhaben

    „Mehr Autonomie für pflegerische und therapeutische Berufsgruppen“

    | Seit Jahren fordern die Heilmittelverbände mehr Autonomie für die Gesundheitsfachberufe. Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK e.V.) und die Krankenkasse BIG direkt gesund haben ein Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3b SGB V zur Erprobung der Autonomie in der Physiotherapie durchgeführt ( PP 05/2018, Seite 3 ). Der Erfolg davon ist für die Projektleiterin des Modellvorhabens und Autorin der zugehörigen Studie, Dr. Andrea Mischker, unstrittig. Weshalb, erklärt sie im Interview mit Wirtschaftsjournalistin Alexandra Buba ( www.medientext.com ). |

     

    Frage: Frau Dr. Mischker, was gab den Anstoß für Ihre Untersuchung?

     

    Antwort: Im Zuge des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes hat die Bundesregierung u. a. der Praxis zugestimmt, dass, so wörtlich, „Modellvorhaben vorsehen können, dass Physiotherapeuten mit einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes die Auswahl und die Dauer der physikalischen Therapie und die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen, soweit die Physiotherapeuten auf Grund ihrer Ausbildung qualifiziert sind und es sich bei der Tätigkeit nicht um selbstständige Ausübung von Heilkunde handelt.“ Für das Land Berlin verhandelt die BIG federführend Verträge und Vergütungen mit den Verbänden der Heilmittelerbringer. Einer der Verbände, der Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK) ist im Jahr 2010 an die BIG direkt gesund herangetreten, um Möglichkeiten zur Erschließung des hohen Innovationspotenzials, das mit der Durchführung eines bundesweit ersten Modellvorhabens gemäß § 63 Abs. 3b SGB V verbunden war, zu diskutieren.