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  • · Fachbeitrag · Praxismanagement

    Verordnung von Physiotherapie durch Zahnärzte: Geht das?

    von Caroline-Kristina Havers, Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement und Praxiscoach, Dortmund

    | Viele Therapeuten sind verunsichert, wenn ein Patient die Frage nach der Verordnung von Physiotherapie durch einen Zahnarzt stellt, da sie häufig nicht genau wissen, in welchem Rahmen dies gestattet ist. Dieser Beitrag zeigt auf, in welchen Fällen Zahnärzte Physiotherapie verordnen dürfen und was beim Ausstellen einer Überweisung zu beachten ist. |

    Die rechtlichen Grundlagen

    Ein Rundschreiben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) vom November 2002 befasst sich mit dem Thema.

     

    • Rundschreiben der KZBV

    „Vertragszahnärzte sind grundsätzlich berechtigt, Heilmittel im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung zu verordnen, soweit die Verordnung zur Ausübung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gehört. (...) Zu den Heilmitteln, die der Zahnarzt im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung verordnen kann, gehören Sprachtherapie (logopädische Behandlung) und die physiotherapeutischen Maßnahmen.“

     

    Myofunktionelle Therapie darf durch den Zahnarzt nach einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK, 1988) nicht verordnet werden. Allerdings gehen sowohl Kassen als auch einzelne Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZVen) hier unterschiedlich vor. Lesen Sie dazu im Detail PP 06/2011, Seite 7.

     

    Erkrankungen, die unstreitig eine Verordnung von Physiotherapie notwendig machen, sind zum Beispiel

    • Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD),
    • Kiefergelenksbeschwerden,
    • Bruxismus.

     

    PRAXISHINWEIS | Die physiotherapeutischen Maßnahmen sollten durch eine Schienentherapie begleitet werden.

     

    Wie bei allen zahnärztlichen Leistungen ist auch bei der Verordnung von Physiotherapie das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch V). Danach sind die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Art und ihres Umfangs bei sorgfältiger Prüfung der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verordnen. Die Verordnung von Physiotherapie kann auf dem Rezeptformular erfolgen (Muster 16). Wärmebehandlung wie Fango kann für den Kiefergelenksbereich verordnet werden. Eine Diagnose für die manuelle Therapie (MT) bzw. für die Krankengymnastik des Kiefergelenks (KG) ist auf der Überweisung zu vermerken.

     

    Die nachfolgenden drei Beispiele zeigen, wie eine Verordnung des Zahnarztes demnach aussehen könnte:

     

    • 6 x Krankengymnastik des Kiefergelenks und 6 x Fango (Diagnose: CMD)
    • 6 x Manuelle Therapie (Diagnose: CMD)
    • 6 x Craniosacrale Kiefergelenksbehandlung (Manuelle Therapie) (Diagnose: CMD)

    Wie oft darf Physiotherapie verordnet werden?

    Um Regresse zu vermeiden, sollte der Zahnarzt bei der Frage, wie oft Physiotherapie verschrieben werden darf, Rücksprache mit der zuständigen KZV halten. Der Grund: Es gibt zum Teil deutliche regionale Unterschiede bei den entsprechenden Empfehlungen. Laut KZV Berlin wäre beispielsweise folgende Anzahl an Verordnungen möglich:

     

    • Erstversorgung: 6 x physiotherapeutische Maßnahmen
    • Folgeverordnung: 6 x physiotherapeutische Maßnahmen (2 x möglich)
    • Gesamtverordnungsmenge: 18 Maßnahmen pro Quartal

     

    Die Überweisung ist 14 Tage gültig, daher muss der Patient sich innerhalb dieses Zeitraums einen Termin holen. Sollte er keinen Termin erhalten haben, kann die Überweisung erneut ausgestellt werden. Der Zahnarzt ist nicht dazu verpflichtet, dies rückwirkend für ein vergangenes Quartal zu tun. Um Erstattungsprobleme mit den Krankenkassen zu vermeiden, sollte zudem der Zusatz „1 bis 2-mal wöchentlich“ auf der Überweisung vermerkt werden.

     

    PRAXISHINWEIS | Manche Krankenkassen geben die Fehlinformation, dass der Zahnarzt eine langfristige Verordnung von Physiotherapie ausstellen könne. Dabei rekurrieren sie auf eine neue Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Diese Vereinbarung gilt jedoch nur für den Arzt, nicht aber für den Zahnarzt. Das bedeutet: Eine langfristige Verordnung darf daher allein der Arzt, nicht aber der Zahnarzt ausstellen.

     

    Umschreiben einer Überweisung

    Wenn Sie die verordnete Leistung nicht erbringen dürfen, können Sie den verordnenden Zahnarzt bitten, die Überweisung zum Beispiel von MT auf KG umzuschreiben. Der Zahnarzt ist allerdings nicht verpflichtet, die Überweisung umzuschreiben.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Verordnung von Heilmitteln durch Zahnärzte: Jede KZV geht ihren eigenen Weg (PP 06/2011, Seite 7)
    Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 17 | ID 42660283