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  • · Fachbeitrag · Vergütung

    Seit 1. Januar neue Grundlage zur Preisvereinbarung für Heilmittel

    | Seit dem 1. Januar 2016 sollen die Preise für Heilmittel auf der Basis von Durchsschnittspreisen ermittelt werden. Profitieren von dieser Regelung werden insbesondere Physiotherapeuten in den Neuen Bundesländern, wo die Preise für Heilmittel unter dem Durchschnitt liegen. |

     

    Die Untergrenze eines neuen Preises errechnet sich künftig wie folgt: Niedrigster Preis plus zwei Drittel mal (höchster minus niedrigster Preis). Einmal pro Jahr ermittelt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Untergrenzen und die Höchstpreise. Diese Regelung gilt zunächst für fünf Jahre, von 2016 bis 2011. - Diese und weitere Änderungen für Physiotherapeutische Praxen finden Sie auch online unter http://tinyurl.com/jrwqc4d.

    Quelle: ID 43805426