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  • · Nachricht · Vergütung

    Vereinbarung zur Preiserhöhung zwischen dbl und vdek bleibt auf den Westen beschränkt

    | Der Deutsche Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl) hat mit dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Preiserhöhungen für logopädische Leistungen. Allerdings bleiben die Mehrausgaben des vdek auf die westlichen Bundesländer beschränkt. |

     

    Erst zu Jahresbeginn war eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, wonach bei der Preisfindung neue, höhere Mindestpreise gelten sollen (siehe PP 02/2016, Seite 1). Durch die neue Vereinbarung wird der vdek künftig mehr für Logopädie ausgeben - davon profitieren werden aber nur die westlichen Bundesländer, die Preise im Osten bleiben wie sie sind. So wird heute zum Beispiel die logopädische Einzelbehandlung 30  Minuten bundesweit bei den vdek-Kassen mit 24,36 Euro vergütet. Das wird in den neuen Bundesländern bis auf weiteres auch so bleiben. In Bayern hingegen wird ab dem 1. Mai für dieselbe Behandlung 21% mehr vergütet, nämlich 29,46 Euro. Zwar ist durch die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2016 auch im Osten der Republik ein Anstieg der Vergütung zu erwarten. Er wird aber nicht das Ausmaß erreichen, das dbl und vedk vereinbart haben.

    Quelle: ID 43886359