· Nachricht · Arbeitsschutz
Trotz neuer Testverordnung zum 01.07.2022: PoC-Antigentests für Physiotherapeuten weiterhin erstattungsfähig
| Seit dem 01.07.2022 gilt die neue Corona-Testverordnung. Während die kostenfreien Bürgertests entfallen, haben Physiotherapeuten, die einen Patienten in einer Pflege- bzw. Alteneinrichtung behandeln, gemäß § 4a Absatz 1 Nr. 5 Coronavirus-Testverordnung Anspruch auf einen PoC-Antigen-Test ohne Eigenanteil. |
Nach den aktuellen Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW) gibt es keine Testpflicht in Physiotherapiepraxen. Die Praxisinhaber sind allerdings verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung kontinuierlich dem Infektionsgeschehen anzupassen und den Beschäftigten ggf. selbst ein Testangebot zu unterbreiten.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann auch weiterhin die Kosten gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung im jeweiligen Bundesland in Rechnung stellen (vgl. PP 02/2021, Seite 1; Abruf-Nr. 47295342). Seit dem 01.07.2022 werden pro durchgeführten Test 2,50 Euro (bisher: 3,50 Euro) erstattet.