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    MK Mietrecht kompakt

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    · Fachbeitrag · Ausgabenvolumen

    Regressgefahr für Heilmittel verordnende Ärzte sinkt

    | Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich mit dem Spitzenverband der Krankenkassen auf Rahmenvorgaben in der Heilmittelversorgung für 2013 geeinigt. |

     

    Erfreulich dabei ist, dass diejenigen Kassenärztlichen Vereinigungen auf Landesebene, die das vereinbarte Ausgabenvolumen im Jahr 2011 überschritten hatten, ihre tatsächlichen Ausgaben als neues Volumen für 2013 ansetzen dürfen. Damit haben Ärzte in den meisten Vertragsgebieten mehr Verordnungsspielraum, denn in vielen Bundesländern war das Ausgabevolumen 2011 zum Teil deutlich überschritten worden. In diesen Gebieten können Ärzte nun im kommenden Jahr mehr Heilmittelverordnungen ausstellen.

     

    Die Regressgefahr für Ärzte sinkt außerdem durch die neue Vereinbarung zwischen der KBV und den Kassen, die bundesweit Praxisbesonderheiten definiert. Bislang hatte jedes Bundesland eigene Besonderheiten definiert. Diese sind nun zusammengefasst und anders strukturiert worden.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 1 | ID 36810550

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