· Fachbeitrag · Heilmittelrichtlinien
AOK Bayern stellt Informationen über neue Heilmittelrichtlinien zusammen
| Die AOK Bayern hat sich zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit mit den Heilmittelerbringern zu verbessern. Zu diesem Zweck hat sie auf ihrer Internetseite einen Service für Therapeuten eingerichtet, der über die neue Heilmittelrichtlinie (HMR) informiert und dazu beitragen soll, Schwierigkeiten bei der Abrechnung zu vermeiden. |
Von der Internetseite der AOK Bayern können sich Therapeuten alle wichtigen Informationen zur neuen HMR als PDF herunterladen. Außerdem finden sie dort Auszüge aus dem Heilmittelkatalog und Informationen zur Beschlussbegründung des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) zur neuen HMR (www.aok-gesundheitspartner.de/by/heilberufe/heilmittelrichtlinien).
Für Praxisinhaber, die im Versorgungsbereich der AOK Bayern niedergelassen sind, dürfte ein Papier mit Hinweisen zur Umsetzung der HMR besonders interessant sein. Darin hat die AOK Bayern zusammengefasst, welche Neuerungen in 2011 greifen und wie sie sich auswirken. Viele Fragen, die sich im Zusammenhang mit den Neuregelungen ergeben, werden hierin beantwortet. Auch wenn von diesem Service besonders die Therapeuten in Bayern profitieren, die einen hohen Anteil an AOK-Patienten in ihren Praxen behandeln, kann es auch für alle anderen Praxisinhaber interessant sein, sich die Seite zu merken, weil dort die wesentlichen Informationen zur neuen HMR gebündelt abrufbar sind. So lässt sich lästiges Suchen im Internet vermeiden.