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  • · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    Geändertes Verfahren bei Sachleistungsaushilfe

    | Wenn ausländische Bürger bestimmter Staaten während ihres Aufenthalts in Deutschland einen Unfall haben, können sie eine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen, als wären sie in Deutschland versichert. Diese Versorgung wird durch die sogenannte Sachleistungsaushilfe geregelt. |

     

    Für Heilmittelerbringer entstehen in diesem Fall - besonders zu Beginn einer Behandlung - viele Fragen: Welche Personen haben diesen Anspruch? Welche Bescheinigungen werden gebraucht? An wen kann man sich bei Fragen wenden? Wer ist für die Kostenerstattung zuständig? Diese und weitere Fragen beantwortet ein Informationsblatt, das die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben hat. Es stellt die jüngsten Verfahrensänderungen in übersichtlicher Form vor.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Das Informationsblatt können Sie in der Rubrik „Arbeitshilfen“ im Downloadbereich 
unserer Homepage www.pp.iww.de herunterladen.
    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 1 | ID 42212030