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  • · Fachbeitrag · Verordnungen

    ICD-10-Ziffer wird bald fester Bestandteil von Verordnungen

    | Wie der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) bekannt gibt, wird der ICD-10-Schlüssel bald zum festen Bestandteil von Heilmittelverordnungen. |

     

    Demnach soll eine sogenannte Vordruckvereinbarung regeln, dass der ICD-10-Schlüssel auf jeder Heilmittelverordnung angegeben sein muss, unabhängig davon, ob es sich um eine Verordnung außerhalb des Regelfalls, eine Langfristverordnung oder eine Praxisbesonderheit handelt. Bisher war nur in diesen drei Fällen die Angabe des ICD-10-Schlüssels notwendig gewesen und diente zur Identifikation von Verordnungen, die nicht innerhalb eines Regelfalls abgewickelt werden konnten. Eine Vordruckvereinbarung wird zwischen Ärzten und Krankenkassen geschlossen und enthält Regelungen für sämtliche Verordnungsvordrucke. Da entgegen anderslautender Gerüchte die ICD-10-Pflichtangabe nicht Teil der in diesem Jahr stattfindenden Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie ist, müssen Therapeuten die ICD-10-Angabe nicht in die Rezeptprüfung einbeziehen. Dies sei bereits von einer Krankenkasse so bestätigt worden, sagte Reimund Klier, DVE-Vorstandsmitglied für Versorgung und Kostenträger. Wann die ICD-10-Angabe verbindlich wird, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 2 | ID 42642073