Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Abrechnung

    Keine Abrechung von manuelle Therapie ohne Physio-Ausbildung

    | Heilmittelerbringer ohne Ausbildung zum Physiotherapeuten haben keinen Anspruch auf eine Abrechnungsbefugnis für Leistungen der manuellen Therapie. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.07.2016, Az. L 1 KR 205/13 WA). |

     

    Geklagt hatte eine Masseurin und medizinische Bademeisterin, die im Jahr 2007 eine Weiterbildung manuelle Therapie erfolgreich abgeschlossen hatte. Sie hatte ohne Erfolg eine Abrechnungsbefugnis für Leistungen der manuellen Therapie beantragt. Das Gericht wies die Klage ab. Die manuelle Therapie sei für Masseure und medizinische Bademeister berufsfremd. Auch die Weiterbildung die die Klägerin absolviert hatte, reiche nicht aus, um sie ausreichend für Leistungen der manuellen Therapie zu qualifizieren. Gegen das Urteil hat die Klägerin Revision beim Bundessozialgericht eingelegt.

     

    MERKE | Leistungen der manuellen Therapie sind zurzeit nur abrechnungsfähig

    • von Physiotherapeuten, die eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung von Manueller Therapie mit mindestens 260 Stunden absolviert haben sowie
    • von Masseuren und medizinischen Bademeistern, die bis zum 31.03.1995 eine anerkannte Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen hatten und zugelassen waren.
     
    Quelle: ID 44548034