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Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Fragen im Check: Kein Lohn ohne Arbeit ‒ gilt das immer?
| Wann darf der Arbeitgeber Teile des Lohnes einbehalten und wie sieht es mit Urlaub und Mehrarbeit aus? Wie muss der Arbeitgeber abmahnen und was gilt in der Probezeit? Diese und weitere Fragen werden wir in den nächsten PP-Ausgaben in loser Folge beantworten. |
„Wer nicht arbeitet, erhält keine Vergütung“ ‒ aber ...
Es gilt der Grundsatz „Der Arbeitnehmer erhält keine Vergütung, wenn er zu der festgesetzten Arbeitszeit nicht arbeitet“. Von diesem Prinzip gibt es aber viele Ausnahmen. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Freistellung von der Arbeitspflicht kann sich ergeben
- aus einzelnen gesetzlichen Vorschriften
- aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen (arbeitsrechtlicher Grundsatz der Gleichbehandlung bzw. allgemeine Rechtsinstitute wie die betriebliche Übung)
... in diesen Fällen gibt es Anspruch auf bezahlte Freistellung
Der Arbeitnehmer hat bei einer persönlichen Arbeitsverhinderung Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn er unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung verhindert ist (§ 616 BGB).
PRAXISTIPP | Ein Anspruch besteht bei
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