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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    AU kann schon am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit verlangt werden

    | Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, muss er nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes spätestens nach drei Kalendertagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim Arbeitgeber vorlegen. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln ist der Arbeitgeber aber auch berechtigt, die Vorlage schon früher zu verlangen ( Urteil vom 14.9.2011, Az: 3 Sa 597/11 ). |

     

    Das Gericht hat in seiner Entscheidung bestätigt, dass der Arbeitgeber für das Verlangen der AU bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit keinen besonderen Anlass brauche. Auch könne die Aufforderung des Arbeitgebers von einem Gericht nicht daraufhin geprüft werden, ob die Interessen beider Parteien berücksichtigt wurden und ob das Vorgehen in vergleichbaren Fällen auch üblich ist - der Arbeitgeber hat also freie Hand.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 1 | ID 33337940