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  • · Nachricht · Arbeitsschutz

    Masernschutzgesetz beschlossen: Sind Ihre Mitarbeiter geimpft?

    | Am 14.11.2019 hat der Bundestag das sog. Masernschutzgesetz beschlossen. Dieses tritt am 01.03.2020 in Kraft. U. a. auch Mitarbeiter in Physiotherapiepraxen müssen dann per Impfpass oder ärztlichem Attest eine vollständige Masernimpfung nachweisen. Fehlt der Nachweis, kann ab Juli 2020 ein Bußgeld von 2.500 Euro verhängt werden. |

     

    PRAXISTIPP | Überprüfen Sie als Praxisinhaber, ob Ihre Mitarbeiter den vollständigen (!) Impfschutz, d. h. zwei Impfungen haben. Medizinisches Personal, das ab dem 01.03.2020 eingestellt wird, muss einen Impfschutz gemäß der STIKO-Empfehlungen bzw. Immunität gegen Masern nachweisen. Für Mitarbeiter, die schon länger beschäftigt sind, endet die Nachweisfrist am 31.07.2021. Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Personen mit medizinischen Kontraindikationen, Personen die vor 1971 geboren sind und solche, die die Krankheit bereits nachgewiesenermaßen durchlitten haben.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 1 | ID 46253189