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  • · Fachbeitrag · Arbeitsunfähigkeit

    Covid-19: AU-Bescheinigung per Telefon auf 14 Tage ausgeweitet

    | Wenn sich einer Ihrer Mitarbeiter wegen Erkältung krankmeldet, braucht er nicht zum Arzt zu gehen: Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeits-(AU)-Bescheinigung für bis zu 14 Tage bekommen. Diese Regelung wurde am 23.03.2020 bis zum 23.06.2020 verlängert. |

     

    Diese Form der telefonischen Krankschreibung gilt für Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege, die weder schwere Symptome aufweisen noch die Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 erfüllen. Die betroffenen Patienten können zu Hause bleiben und müssen ausdrücklich keine Arztpraxis aufsuchen.

     

    MERKE | Die AU-Bescheinigung per Telefon soll Patienten und Ärzte gleichermaßen entlasten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband hatten sich am 09.03.2020 auf dieses Prozedere verständigt. Die Regelung umfasste zunächst 7 Tage und war befristet bis zum 06.04.2020.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 04 / 2020 | Seite 2 | ID 46403139