· Fachbeitrag · Berufsrecht
BSG-Urteil zur Zulassungserweiterung für Fachkraft ohne separaten Raum ‒ Urteilsgründe veröffentlicht
| Am 20.12.2018 hatte das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass eine Ergotherapiepraxis, die ihre Zulassung um eine Teilzeitkraft nur für Hausbesuche erweitern will, keine zusätzlichen Räume dafür vorhalten muss ( PP 03/2019, Seite 12 ). Inzwischen liegen die Urteilsgründe vor. |
MERKE | Ab dem 01.01.2020 verhandeln der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände über einen neuen Bundesrahmenvertrag, der zum 01.07.2020 in Kraft treten soll. Wie sich dieser auf die Zulassungsempfehlungen auswirken soll, ist noch offen (PP 05/2019, Seite 3). Bis dahin bleibt als sicherster Weg für Praxisinhaber, vorab auf Landesebene bei der jeweiligen Zulassungsstelle nachzufragen. |
Quelle: Ausgabe 07 / 2019 | Seite 1 | ID 45994155