· Fachbeitrag · Einkommensteuer
BFH befreit Physiotherapeuten von der Pflicht, eine digitale Einkommensteuererklärung abzugeben
| Der Bundesfinanzhof (BFH) hat einen Physiotherapeuten von der Pflicht befreit, seine Einkommensteuererklärung in digitaler Form abzugeben und damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt ( PP 05/2020, Seite 20 ). Wie der BFH im Leitsatz ausführt, ist „die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung [...] durch Datenfernübertragung gemäß § 25 Abs. 4 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) [...] wirtschaftlich unzumutbar i. S. d. § 150 Abs. 8 S. 1 und 2 Abgabenordnung (AO), wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 EStG steht“ ( Urteil vom 16.06.2020, Az VIII R 29/19, veröffentlicht am 12.11.2020). |