· Fachbeitrag · Erbrecht
Apple muss Erben Zugang zu iCloud gewähren
| Die Erben eines verstorbenen iCloud-Nutzers haben Anspruch darauf, dass Apple ihnen Zugang zu dem Internetdienst gewährt (Landgericht [LG] Münster, Urteil vom 24.04.2019, Az. 014 O 565/18). Das Urteil führt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) konsequent fort. Der BGH hatte am 12.07.2018 entschieden, dass die Erben eines verstorbenen Facebook-Nutzers Anspruch auf den Zugang zum Facebook-Account des Verstorbenen haben (Az. III ZR 183/17). |
Im vom LG Münster entschiedenen Fall hatten die Erben eines verstorbenen iCloud-Nutzers gegen das IT-Unternehmen Apple geklagt. Das Unternehmen hatte ihnen den Zugang zum iCloud-Account ihres auf einer Auslandsreise verstorbenen Vaters verweigert. Das LG Münster gab den Erben Recht.
PRAXISHINWEIS | Um Kosten und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden, verfassen Sie eine digitale Vorsorgevollmacht. Weitere Einzelheiten dazu lesen Sie in PP 02/2018, Seite 15. |