· Fachbeitrag · Gesundheitsfachberufe
Ab dem 22.03.2018 gelten neue Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikern
| Am 22.03.2018 treten die neuen „Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern“ in Kraft (Volltext online unter www.iww.de/s1747 ). |
Hintergrund sind die Forderungen nach mehr Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf (siehe PP 10/2017, Seite 7). Welchen Inhalt die Leitlinien genau haben und was sie für Physiotherapeuten und (sektorale) Heilpraktiker bedeuten, beleuchtet PP in einem Folgebeitrag.
Quelle: Ausgabe 03 / 2018 | Seite 2 | ID 45162487