· Fachbeitrag · GKV-Spitzenverband
COVID-19: GKV weitet Sonderregelungen für Heilmittelpraxen aus
| Angesichts der Coronapandemie hat der GKV-Spitzenverband seine Sonderregelungen für Heilmittelerbringer (PP 04/2020, Seite 1) aktualisiert (Volltext online unter iww.de/s3507 , siehe Punkt 9). |
Die Aktualisierung betrifft insbesondere die Abrechnungserlaubnis bereits zugelassener Heilmittelerbringer: Sofern diese aufgrund der Pandemie einzelne Kriterien der Zulassungsempfehlungen nicht einhalten können, behalten sie trotzdem ihre Abrechnungserlaubnis. Mögliche Engpässe gibt es z. B. durch Einschränkung der Öffnungszeiten, Abwesenheit/Ausscheiden der fachlichen Leitung oder Verteilung der fachlichen Leitung auf mehr als zwei Personen (siehe PP 02/2019, Seite 15).
Quelle: Ausgabe 05 / 2020 | Seite 1 | ID 46487814